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   OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 107/95   

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https://dejure.org/1995,9504
OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 107/95 (https://dejure.org/1995,9504)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.1995 - 2 U 107/95 (https://dejure.org/1995,9504)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 1995 - 2 U 107/95 (https://dejure.org/1995,9504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Nr. 2 VHB 84; § 10 Nr. 3 VHB 84
    Versicherungsort; Hausratversicherung; Einliegerwohnung; Hauseingangstür

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 84 § 10 Nr. 2; VHB 84 § 10 Nr. 3
    Ausschließlich fremdgenutzter Wohnbereich ist nicht Versicherungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsort; Hausratversicherung; Einliegerwohnung; Hauseingangstür

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.05.1985 - 4 U 267/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 107/95
    Allenfalls kann in einem derartigen Fall erwogen werden, neben den Räumen der sogenannten Einliegerwohnung selbst auch die zentrale Hauseingangstür und den Flur im Erdgeschoß als Bestandteil der Wohnung des Versicherungsnehmers anzusehen (Martin, G II Rn. 5 und 13; vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1986, 561 zur Frage, ob der Flur hinter der Hauseingangstür zur Wohnung im Erdgeschoß gehört).
  • LG Köln, 27.07.1983 - 24 O 576/82
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 107/95
    Zu Unrecht stützt sich das Landgericht für seine Auffassung, es liege ein Einbruchdiebstahl in die Wohnung des Klägers vor, auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln (VersR 1984, 27).
  • BGH, 03.02.1988 - IVa ZR 202/86

    Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 107/95
    Aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB läßt sich eine Pflicht des Versicherers zur Überprüfung der Örtlichkeiten auf atypische Risiken nicht herleiten (BGH, VersR 1956, 789, 791; OLG Köln, r+s 1986, 44; Prölss/Martin, § 43 Anm. 7 A c).
  • OLG Köln, 20.12.1984 - 5 U 283/83
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 107/95
    Aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB läßt sich eine Pflicht des Versicherers zur Überprüfung der Örtlichkeiten auf atypische Risiken nicht herleiten (BGH, VersR 1956, 789, 791; OLG Köln, r+s 1986, 44; Prölss/Martin, § 43 Anm. 7 A c).
  • OLG Schleswig, 20.11.2015 - 16 U 93/15

    Einbruchdiebstahl - gerichtliche Schätzung des Diebstahlschadens

    Dieser Beurteilung steht auch nicht etwa die von der Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 30. August 1995 (VersR 1996, 1273) entgegen; im dortigen Fall war - anders als hier der Einbruch nicht über einen "gemeinschaftlichen Zugang", sondern über ein Fenster erfolgt, das dem ausschließlichen Nutzungsrecht eines Dritten unterlag (Hauptwohnung bei anschließendem Diebstahl aus der separat vermieteten Einliegerwohnung).
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

    Der Beklagten ist insoweit zwar zuzugeben, dass nach den VHB 84 allein der Einbruch über die gemeinsame Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses oder das gewaltsame Eindringen in eine fremde Wohnung, von der aus der oder die Täter ohne weiteren Einbruch in die versicherten Räume gelangt, nicht hinreicht (vgl. insoweit nur OLG Oldenburg, r+s 1996, 31; Knappmann, in:.
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